RS Vwgh 2002/9/24 2002/14/0069

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §260 Abs1;

Rechtssatz

Der Rechtsmittelbehörde, welcher gemäß § 260 Abs. 1 BAO die Entscheidung über Berufungen obliegt, mangelt es an der Zuständigkeit zur Erlassung eines Haftungs- und Abgabenbescheides, wenn ein solcher Bescheid gegenüber der Partei noch nicht erlassen worden ist (Hinweis E 28.3.2001, 2000/13/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140069.X01

Im RIS seit

23.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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