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22/01 JurisdiktionsnormNorm
GGG 1984 §14;Rechtssatz
Verpflichtet sich eine Partei in einem Vergleich neben der Räumung des bisher benützten Bestandobjektes zu einer weiteren Leistung, nämlich zur Bezahlung eines täglichen Pönales für den Fall, dass das Bestandobjekt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht geräumt übergeben wird, so ist diese weitere Verpflichtung nach ständiger hg Rechtsprechung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Pauschalgebühr zu berücksichtigen; bei Fehlen einer zeitlichen Begrenzung ist die Verpflichtung zur Bezahlung eines täglichen Pönales mit dem Zehnfachen der Jahresleistung zu bewerten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160182.X02Im RIS seit
09.01.2003