RS Vwgh 2002/9/24 96/14/0161

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Rechtssatz

Zur Gewährung einer Stundung von aushaftenden Abgabenschulden reicht es keineswegs aus, auf beim Verfassungs- bzw Verwaltungsgerichtshof erhobene Beschwerden hinzuweisen (Hinweis E 20.2.1996, 95/13/0190).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140161.X01

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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