RS Vwgh 2002/9/24 2001/16/0135

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/13/0062 E 27. Februar 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Scheinhandlungen sind Handlungen, die nicht ernstlich gewollt sind und die einen Tatbestand vortäuschen, der in Wirklichkeit nicht besteht (Hinweis Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung2, Tz 6 zu § 23 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160135.X02

Im RIS seit

09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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