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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §1;Rechtssatz
Die Gerichtsgebührenpflicht knüpft bewusst an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. Eine ausdehnende oder einschränkende Auslegung des Gesetzes würde diesem Prinzip nicht gerecht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160182.X01Im RIS seit
09.01.2003