Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde gegen einen der Berufung des Beschwerdeführers stattgebenden Bescheid mangels Legitimation; keine Verletzung subjektiver Rechte und somit keine Beschwer; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde einen Bescheid ersatzlos behoben, somit dem Berufungsantrag des Beschwerdeführers Rechnung getragen und einen ihn belastenden Bescheid beseitigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B737.2004Dokumentnummer
JFR_09959372_04B00737_01