RS VwGH Erkenntnis 2002/09/24 2002/16/0127

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/13/0099 E 16. Oktober 2002 Rechtssatz

Die Erfüllung eines (Zwangs-)Ausgleichs des Primärschuldners stellt keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen dar (Hinweis E VS 22. September 1999, 96/15/0049).

Im RIS seit
09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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