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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
In einem Nachsichtsverfahren ist die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzungen grundsätzlich nicht zu prüfen. Auch der Umstand, dass ein Finanzstrafverfahren eingestellt wurde, tangiert die Abgabenfestsetzung nicht (Hinweis E 18.1.1996, 93/15/0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002140082.X04Im RIS seit
23.12.2002