RS Vwgh 2002/9/24 2002/14/0082

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

In einem Nachsichtsverfahren ist die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzungen grundsätzlich nicht zu prüfen. Auch der Umstand, dass ein Finanzstrafverfahren eingestellt wurde, tangiert die Abgabenfestsetzung nicht (Hinweis E 18.1.1996, 93/15/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140082.X04

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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