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L1 GemeinderechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Volksabstimmung gemäß dem Bgld Gemeindevolksrechtegesetz über Beschlüsse der Gemeinde Nickelsdorf mangels Legitimation des Zustellungsbevollmächtigten zur Beschwerdeerhebung im eigenen NamenRechtssatz
Der hier bekämpfte Bescheid richtet sich ausdrücklich an "den zustellungsbevollmächtigten Vertreter der Partei 'Die Grünen', Herrn Ing M H". Der Beschwerdeführer selbst ist somit nicht Adressat des bekämpften Bescheides, weshalb er durch diesen Bescheid auch in keinem subjektiven Recht verletzt sein kann (vgl VfGH 24.02.04, B31/03).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Volksabstimmung, Volksrechte, Zustellung, ZustellungsbevollmächtigterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B365.2004Dokumentnummer
JFR_09959372_04B00365_01