Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;Rechtssatz
Im Geltungsbereich des § 20 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 201/1996 konnten Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer steuerlich bereits dann berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich bzw beruflich genutzt wird und die ausgeübte Tätigkeit ein ausschließlich beruflichen Zwecken dienendes Arbeitszimmer notwendig macht (Hinweis E 24.6.1999, 97/15/0070).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140198.X01Im RIS seit
23.12.2002