RS Vwgh 2002/9/24 2001/14/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0106 E 24. September 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage nach dem Unternehmerwagnis kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140142.X01

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten