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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof kann im Hinblick darauf, dass 30% der Abgabenschuld tatsächlich entrichtet wurden und dass diese Reduktion des Abgabenrückstandes in erster Linie auf insofern erfolgreiche Exekutionsverfahren zurückzuführen ist, nicht finden, dass der Steuerpflichtige eine im Rahmen des Ermessens in entscheidender Weise als Billigkeitsgrund zu berücksichtigende Zahlungswilligkeit an den Tag gelegt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002140082.X05Im RIS seit
23.12.2002