RS Vwgh 2002/9/24 2002/14/0082

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof kann im Hinblick darauf, dass 30% der Abgabenschuld tatsächlich entrichtet wurden und dass diese Reduktion des Abgabenrückstandes in erster Linie auf insofern erfolgreiche Exekutionsverfahren zurückzuführen ist, nicht finden, dass der Steuerpflichtige eine im Rahmen des Ermessens in entscheidender Weise als Billigkeitsgrund zu berücksichtigende Zahlungswilligkeit an den Tag gelegt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140082.X05

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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