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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;Rechtssatz
Ebensowenig wie es nicht darauf ankommt, was Gegenstand der zum Vergleichsabschluss führenden Besprechungen war (Hinweis E 26. Juni 1996, 96/16/0122), kommt es auf einen von der Vereinbarung abweichenden "Willen" der Parteien an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160182.X05Im RIS seit
09.01.2003