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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §120 Abs1;Rechtssatz
Es kommt für die Anwendbarkeit des § 120 FinStrG nicht darauf an, ob sich ein Ersuchschreiben auf eine hoheitliche oder eine privatwirtschaftliche Tätigkeit der ersuchten Stelle beziehen. § 120 FinStrG ist zwar auf die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft, nicht aber auf die nach § 13a PTSG durch Umgründungen eingerichteten Gesellschaften anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160133.X01Im RIS seit
09.01.2003