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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192Rechtssatz
Im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung kommt es auf die Frage des Aufteilungsverbotes im Sinne der zu § 20 EStG 1972 ergangenen Rechtsprechung nicht entscheidend an. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob einem Anteilsinhaber oder einer ihm nahe stehenden Person ein Vorteil zugewendet worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130175.X02Im RIS seit
23.12.2002Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013