RS Vwgh 2002/9/25 97/13/0175

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192

Rechtssatz

Im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung kommt es auf die Frage des Aufteilungsverbotes im Sinne der zu § 20 EStG 1972 ergangenen Rechtsprechung nicht entscheidend an. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob einem Anteilsinhaber oder einer ihm nahe stehenden Person ein Vorteil zugewendet worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130175.X02

Im RIS seit

23.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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