RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0141

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

BDG 1979 §39 Abs1;
RGV 1955 §2 Abs3;

Rechtssatz

Die Vornahme einer (dienstrechtlichen) Dienstzuteilung "bis auf weiteres" sowie die Aufrechterhaltung derselben über Jahre hinaus kann indizieren, dass mit einer solchen dienstrechtlichen Maßnahme nicht bloß ein vorübergehender Personalbedarf im Sinne des § 2 Abs. 3 RGV abgedeckt werden sollte (Hinweis E 23.6.1999, 97/12/0255).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120141.X03

Im RIS seit

20.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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