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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KStG 1988 §8 Abs2;Rechtssatz
Die von der beschwerdeführenden GmbH bekämpfte rechtliche Beurteilung jenes Betrages, um welchen das Verrechnungskonto des Gesellschafters im Jahr 1993 anwuchs, als verdeckte Gewinnausschüttung konnte eine Verletzung von Rechten der beschwerdeführenden Partei durch den Abspruch des angefochtenen Bescheides über Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 1993 nicht bewirken, weil der außerbilanzmäßigen Hinzurechnung des als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilten Betrages die Reduzierung des erklärten Gewinnes um denselben Betrag gegenüberstand, was einer nachteiligen Auswirkung der Beurteilung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ertragsteuerbescheide der betroffenen Gesellschaft regelmäßig schon gedanklich entgegensteht (Hinweis E 31. Juli 2002, 98/13/0011, 0040; E 15. Dezember 1999, 97/13/0188, 0189).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002130040.X01Im RIS seit
13.12.2002