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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
ÄrzteG 1998 §26;Rechtssatz
Den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung dokumentierende Rasterzeugnisse sind, wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 7. Oktober 1997, Zl. 96/11/0161, ausgeführt hat, öffentliche Urkunden, die die - widerlegbare - Vermutung der Richtigkeit des Bezeugten beurkunden. Das Vorbringen, die Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung sei missbräuchlich verweigert worden, erscheint nicht von vornherein untauglich, die Vermutung der Richtigkeit des Bezeugten zu widerlegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120177.X02Im RIS seit
23.12.2002