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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/13/0113 E 13. Oktober 1999 RS 2(hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Vermietet der Arbeitnehmer ein ihm gehörendes Einfamilienhaus oder eine ihm gehörende Eigentumswohnung dem Arbeitgeber und bekommt er diese(s) vom Arbeitgeber wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, so wird durch einen solchen Vorgang der Missbrauchstatbestand iSd § 22 BAO erfüllt. Damit ist der Abzug des angefallenen Aufwandes als Betriebsausgabe ausgeschlossen. Da Gegenstand des angefochtenen Bescheides (allein) die Festsetzung von Körperschaftsteuer ist, wurde dabei die steuerpflichtige GmbH dadurch, dass die belBeh den Aufwand als verdeckte Gewinnausschüttung außerbilanzmäßig zurechnete, nicht in ihren Rechten verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130175.X06Im RIS seit
23.12.2002Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013