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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs6 Z2;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem hg. Erkenntnis vom 21. März 2001, Zl. 2000/12/0256, ausgesprochen, dass in einer - später eingetretenen und den gewählten Wohnsitz dann rechtfertigenden - aktuellen Pflegebedürftigkeit eines Elternteiles ein rechtserheblicher Umstand in einem (nach neuerlicher Antragstellung durchzuführenden) Verfahren auf Zuerkennung des Fahrtkostenzuschusses erblickt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002120214.X05Im RIS seit
21.11.2002