RS Vwgh 2002/9/25 2002/12/0214

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem hg. Erkenntnis vom 21. März 2001, Zl. 2000/12/0256, ausgesprochen, dass in einer - später eingetretenen und den gewählten Wohnsitz dann rechtfertigenden - aktuellen Pflegebedürftigkeit eines Elternteiles ein rechtserheblicher Umstand in einem (nach neuerlicher Antragstellung durchzuführenden) Verfahren auf Zuerkennung des Fahrtkostenzuschusses erblickt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002120214.X05

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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