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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litc;Rechtssatz
Eine Bindung der Abgabenbehörde an zivilrechtliche Urteile ist nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 1 lit. c BAO nicht in Betracht kommt (Hinweis E 11. Juli 1995, 95/13/0153). Ob die zivilrechtliche und wirtschaftliche Betrachtungsweise "zum selben Ergebnis" führt, bedeutet nicht, dass die Abgabenbehörde an eine dahingehende Beurteilung durch ein Zivilgericht gebunden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002130167.X01Im RIS seit
23.12.2002