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L00304 Bezüge Bürgermeisterentschädigung OberösterreichNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde erster Instanz erließ einen Feststellungsbescheid über die "Bürgermeisterfunktionsdauer iSd § 13 Abs. 1 Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998". Diese Feststellung entspricht nicht dem Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung, er habe einen Anspruch auf monatliche laufende Entschädigung gemäß § 13 O.ö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992 erworben. Es kann aber nicht gesagt werden, dass es sich bei der bescheidmäßig ausgesprochenen Feststellung um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt gehandelt hätte, der schon mangels entsprechenden Antrages mit Rechtswidrigkeit belastet wäre (vgl. die in Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 3. Auflage, auf Seite 572 nachgewiesene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120316.X01Im RIS seit
20.01.2003