Index
L22007 Landesbedienstete TirolNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Gewerkschaft öffentlicher Dienst - innerhalb einer an Hand der vorgelegten Verwaltungsakten nicht nachvollziehbaren Frist - zum vorliegenden Gutachten, das überdies nur zur Frage der Dienstfähigkeit, nicht jedoch zur Frage des Vorliegens einer außerordentlich schweren Erkrankung oder eines außerordentlich schweren Gebrechens iSd § 2 lit d Z 1 sublit aa Tir LBG 1998 Stellung nahm, keine Äußerung abgab, entband die belangte Behörde nicht von ihrer Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes im Hinblick auf das Vorliegen einer außerordentlich schweren Erkrankung (eines außerordentlich schweren Gebrechens). Die im amtsärztlichen Gutachten konstatierte fehlende Krankheitseinsicht und Selbstverkennung des Beschwerdeführers steht der Annahme einer Erkrankung im Sinne der zitierten Gesetzesstelle nicht entgegen.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120197.X01Im RIS seit
20.12.2002