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31/01 Allgemeines Haushaltsrecht BundesbudgetNorm
BDG 1979 §50a idF 1999/I/010;Rechtssatz
Dass der Gesetzgeber von der Auffassung ausging, wonach auch eingeteilte Beamte der Verwendungsgruppe E2b grundsätzlich in den Genuss einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit nach § 50a BDG 1979 kommen können, zeigt ohne jeden Zweifel die in Punkt 5 lit. j des Allgemeinen Teiles der Stellenpläne 2001 und 2002 enthaltene Bezugnahme auf die Verwendungsgruppe E2b, wo gerade auch für diesen Fall Vorsorge getroffen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120131.X05Im RIS seit
13.12.2002Zuletzt aktualisiert am
01.03.2010