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63/02 GehaltsgesetzNorm
BSchulAufsG §1 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Umstand, dass der Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Abteilung (sogar) zwei Landesschulinspektoren untergeordnet waren, dafür spricht, dass die ihr im Rahmen der konkreten Verwendung abverlangten Fähigkeiten, die sogar jene zu umfassen hatten, Landesschulinspektoren zu leiten, zumindest denen entsprachen, die Landesschulinspektoren typischerweise abverlangt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120107.X02Im RIS seit
20.12.2002