RS Vwgh 2002/9/25 99/13/0243

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muss ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 18. März 1992, 91/14/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999130243.X01

Im RIS seit

13.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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