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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muss ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 18. März 1992, 91/14/0171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999130243.X01Im RIS seit
13.12.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013