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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §138 Abs3 idF 1999/I/127;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Verwaltungsgerichtshof im E 19.12.2000, 98/12/0218, dargelegt hat, dass das im Gesetzeswortlaut nicht vorkommende, jedoch in den Erläuterungen zur Neufassung des § 138 Abs. 3 BDG 1979 durch das Besoldungsreform-Gesetz 1994 (RV 1577 BlgNR 18. GP 166f) - diese Fassung war in Ansehung der Kriterien des letzten Halbsatzes dieser Bestimmung mit der hier maßgeblichen Rechtslage vergleichbar - als maßgeblich bezeichnetes Kriterium der "Gleichartigkeit" der Verwendungen dahingehend zu verstehen sei, dass die beiden Voraussetzungen des § 138 Abs. 3 letzter Halbsatz BDG 1979 (in dem im genannten E dargelegten Verständnis) vorliegen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120136.X04Im RIS seit
20.12.2002