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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Der Ansicht, bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit beispielsweise als LKW-Lenker sei alleine deshalb, weil "im LKW" ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde, die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes zu versagen, kann nicht gefolgt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999130034.X03Im RIS seit
23.12.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013