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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §73 Abs2 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Die betreffende Erledigung des Personalamtes befasst sich mit Maßnahmen auf Grundlage des BDG 1979, und zwar gemäß den §§ 38 und 40 BDG 1979. Nach § 41a BDG 1979 ist zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Bescheide erster Instanz in diesen Angelegenheiten die beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport eingerichtete Berufungskommission zuständig. Auf Grund ihrer Stellung als Rechtsmittelbehörde kommt der Berufungskommission auch die Stellung als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde im Sinne des § 73 Abs. 2 AVG (vgl. auch § 41f Abs. 1 Z. 1 BDG 1979) zu, die der Beamte im Devolutionsweg hätte anrufen können (Hinweis B 19.12.2001, 2001/12/0249).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002120235.X01Im RIS seit
13.12.2002Zuletzt aktualisiert am
17.02.2010