RS Vwgh 2002/9/25 2002/12/0235

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §73 Abs2 idF 1998/I/158;
BDG 1979 §38;
BDG 1979 §40;
BDG 1979 §41a;
BDG 1979 §41f Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die betreffende Erledigung des Personalamtes befasst sich mit Maßnahmen auf Grundlage des BDG 1979, und zwar gemäß den §§ 38 und 40 BDG 1979. Nach § 41a BDG 1979 ist zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Bescheide erster Instanz in diesen Angelegenheiten die beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport eingerichtete Berufungskommission zuständig. Auf Grund ihrer Stellung als Rechtsmittelbehörde kommt der Berufungskommission auch die Stellung als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde im Sinne des § 73 Abs. 2 AVG (vgl. auch § 41f Abs. 1 Z. 1 BDG 1979) zu, die der Beamte im Devolutionsweg hätte anrufen können (Hinweis B 19.12.2001, 2001/12/0249).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002120235.X01

Im RIS seit

13.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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