RS Vwgh 2002/9/26 2000/06/0075

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Veröffentlicht am 26.09.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4 idF 1998/I/158;
AVG §56;
BeglaubigungsV 2000 §4;

Rechtssatz

Die Leserlichkeit der Unterschrift, mit der die Richtigkeit der Ausfertigung bestätigt wird, ist auch gemäß § 18 Abs. 4 AVG i.d.F. BGBl. Teil I Nr. 158/1998 für die Bescheidqualität einer Erledigung einer Verwaltungsbehörde nicht von Bedeutung (Hinweis:

E 14. November 1995, 93/11/0222, zur diesbezüglich vergleichbaren früheren Rechtslage).

Schlagworte

Beglaubigung der KanzleiBescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000060075.X06

Im RIS seit

21.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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