Index
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §60;Rechtssatz
Da § 16 Abs. 1 Vlbg RPG 1996 die Setzung von Bedingungen nur "erforderlichenfalls" für zulässig erklärt, bedarf es in einem Bescheid einer entsprechenden Begründung, aus welchen Erwägungen die Baubehörde die Setzung einer bestimmten Bedingung für "erforderlich" hält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001060018.X01Im RIS seit
05.12.2002