Index
L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
ABGB §6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/06/0107Rechtssatz
Der Gesetzgeber des Tir ROG 1997 hat eine umfassende Regelung von Verkaufsflächen einer bestimmten Größe unter Berücksichtigung der daraus abzuleitenden Auswirkungen auf die Infrastruktur der Umgebung angestrebt (siehe die "Erläuternden Bemerkungen" in der Regierungsvorlage zu § 16b Abs. 1 Tir ROG 1984 idF LGBl. Nr. 76/1990, der im Wesentlichen mit dem vorliegenden § 10 Abs. 1 Tir ROG 1997 übereinstimmt, 3. Blg. LT XI. GP, S. 18).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001060038.X02Im RIS seit
29.11.2002