RS Vwgh 2002/9/26 2001/06/0038

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Veröffentlicht am 26.09.2002
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
BauRallg;
ROG Tir 1997 §10 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/06/0107

Rechtssatz

Der Gesetzgeber des Tir ROG 1997 hat eine umfassende Regelung von Verkaufsflächen einer bestimmten Größe unter Berücksichtigung der daraus abzuleitenden Auswirkungen auf die Infrastruktur der Umgebung angestrebt (siehe die "Erläuternden Bemerkungen" in der Regierungsvorlage zu § 16b Abs. 1 Tir ROG 1984 idF LGBl. Nr. 76/1990, der im Wesentlichen mit dem vorliegenden § 10 Abs. 1 Tir ROG 1997 übereinstimmt, 3. Blg. LT XI. GP, S. 18).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Baubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001060038.X02

Im RIS seit

29.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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