RS Vwgh 2002/9/27 2001/09/0205

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Veröffentlicht am 27.09.2002
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112;

Rechtssatz

Die Notwendigkeit einer Suspendierung ist unabhängig vom Stand des Disziplinarverfahrens im Suspendierungsverfahren zu prüfen. Eine Suspendierung kann auch noch nach einem die Entlassung aussprechenden Disziplinarerkenntnis erfolgen (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, 2. Aufl., S. 374).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090205.X01

Im RIS seit

13.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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