Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ÄrzteG 1984 §68 Abs3 idF 1987/314;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall ein Schreiben des Präsidenten der Ärztekammer für Tirol, dass der Verwaltungsausschuss der Beschwerdeführerin den Bezug der Witwen- und Waisenversorgung in einer ziffernmäßig näher aufgeschlüsselten Höhe - zuerkannt habe, nicht als Bescheid zu werten ist.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder BescheidcharakterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002110125.X01Im RIS seit
07.11.2002