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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §20;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, dass er mittels der - in seinem Eigentum stehenden - Wasserversorgungsanlage Trinkwasser in Verkehr bringt. Zu Recht hat die belangte Behörde daher den Auftrag zur Schließung der Wasserversorgungsanlage an den Beschwerdeführer gerichtet. Dass über die Instandhaltung dieser Anlage privatrechtliche Vereinbarungen mit den Wasserbeziehern bestehen - dies meint der Beschwerdeführer mit seinem Vorbringen über Vereinbarungen betreffend "Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Wasserversorgungsanlage" offenbar - hat auf die Rechtmäßigkeit dieses Auftrages keinen Einfluss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000100080.X01Im RIS seit
20.12.2002