RS Vwgh 2002/9/30 99/10/0248

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Veröffentlicht am 30.09.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §74 Abs5 Z2;
NWKV 1995 §1 Abs1;
NWKV 1995 §2;
NWKV 1995 §3;
NWKV 1995 §5 Abs1 Z2;
NWKV 1995 §5 Abs2;
NWKV 1995 §8 Abs1 Z4;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es sich bei den gegenständlichen Verwaltungsübertretungen gemäß § 74 Abs. 5 Z. 2 LMG 1975 im Zusammenhang mit den §§ 1 Abs. 1, 2, 3, 5 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2, 8 Abs. 1 Z. 4 der Verordnung über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (NWKV) um Ungehorsamsdelikte handelt, wonach es am Beschuldigten gelegen wäre, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Mit dem Hinweis auf eine bloße stichprobenartige Kontrolle sowie eine grobe Überprüfung der Verpackungen auf die richtige Kennzeichnung wird diesem Erfordernis nicht entsprochen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999100248.X01

Im RIS seit

20.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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