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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/08/0028 E 20. Februar 2002 RS 2 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Eine Bindung an die beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger geführten Versicherten-Daten kann dem Gesetz nicht entnommen werden (Hinweis E 20. Dezember 2000, 98/08/0269). Es sind Fälle denkbar, in denen jemand bei einem Dienstgeber wegen Unterlassung der ordnungsgemäßen Abmeldung weiterhin als versichert gemeldet ist, obwohl er dort nicht mehr beschäftigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080611.X02Im RIS seit
20.01.2003