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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §15;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind die in § 15 AlVG enthaltenen Aufzählungen erschöpfend (Hinweis E 30. September 1994, 93/08/0142; E 5. September 1995, 94/08/0011; E 31. Mai 2000, 98/08/0421). Der VwGH teilt die Auffassung nicht, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen im Hinblick auf den Gleichheitssatz eine Interpretation geboten wäre, wonach die Aufzählung der Tatbestände des § 15 AlVG nicht erschöpfend sei. Auf gesundheitliche Beeinträchtigungen wird insbesondere in § 15 Abs. 3 Z. 1 bis 3 AlVG sachgerecht Bedacht genommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080045.X01Im RIS seit
04.02.2003