RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0602

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0603

Rechtssatz

Aus der bloßen Funktion eines gewerberechtlichen Geschäftsführers lässt sich ohne Hinzutreten weiterer Umstände selbst bei einer Anmeldung zur Sozialversicherung weder die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit, noch deren Ausmaß, noch die selbstständige oder unselbstständige Art der Ausübung dieser Tätigkeit ableiten (Hinweis E 29. März 2000, 98/08/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080602.X04

Im RIS seit

04.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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