RS Vwgh 2002/10/3 98/08/0067

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
AZG §10 Abs2 idF 1971/238;
KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie Pkt7 Z13;
KollV eisen- und metallverarbeitende Industrie Pkt7;

Beachte

Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal: mittlerweile gegenteilig OGH Urteil 27. Juni 2007, 8 ObA 82/06a; Besprechung in: DRdA 1/2004, 52ff;

Rechtssatz

Ausführungen zum Normallohn als Grundlage der Überstundenberechnung sowie dazu, dass dem Kollektivvertrag in diesem Zusammenhang kein Regelungsspielraum mehr zukommt [(hier:

kein Günstigkeitsvergleich zwischen der Nichteinrechnung von Zulagen und Zuschlägen einerseits und einem günstigeren Stundenteiler (1/143) andererseits zulässig].

Schlagworte

Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998080067.X02

Im RIS seit

03.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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