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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0606 97/08/0607Rechtssatz
Die "Strompauschale" gemäß § 13 Abs. 3 Hausbesorgergesetz ist - ungeachtet ihrer Bezeichnung - der Sache nach Entgelt; dem Hausbesorger soll damit gleichsam "freier Strom" im Ausmaß von 16 kWh gewährt werden. Es kommt daher folgerichtig nicht darauf an, ob der Hausbesorger in einer "Hausbesorgerwohnung" wohnt oder ob er eine eigene Unterkunft benützt (Hinweis Landesgericht für ZRS Wien vom 8. September 1998, 41 R 466/98b).
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080594.X03Im RIS seit
20.01.2003