RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0594

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2002
beobachten
merken

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
HBG §13 Abs1;
HBG §13 Abs3;
HBG §13 Abs5;
HBG §13 Abs6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0606 97/08/0607

Rechtssatz

Die "Strompauschale" gemäß § 13 Abs. 3 Hausbesorgergesetz ist - ungeachtet ihrer Bezeichnung - der Sache nach Entgelt; dem Hausbesorger soll damit gleichsam "freier Strom" im Ausmaß von 16 kWh gewährt werden. Es kommt daher folgerichtig nicht darauf an, ob der Hausbesorger in einer "Hausbesorgerwohnung" wohnt oder ob er eine eigene Unterkunft benützt (Hinweis Landesgericht für ZRS Wien vom 8. September 1998, 41 R 466/98b).

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080594.X03

Im RIS seit

20.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten