RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0596

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Die Verfügbarkeit des Arbeitslosen iSd § 7 Abs. 3 Z. 1 AlVG erfordert dessen Vermittelbarkeit für eine die Arbeitslosigkeit ausschließende Beschäftigung. Diese muss nicht unbedingt eine Vollbeschäftigung sein, denn die Bereitschaft des Arbeitslosen, nach entsprechender Vermittlung eine Vollbeschäftigung anzunehmen, wäre erst in Bezug auf die Voraussetzung der Arbeitswilligkeit iSd § 9 AlVG zu beurteilen. Der Mangel der Verfügbarkeit iS des § 7 Abs. 3 Z. 1 AlVG ist aber bei Vorliegen solcher Umstände anzunehmen, die die unwiderlegliche Vermutung des Gesetzes rechtfertigen, dass die betreffende Person während dieser Zeit nicht an einer neuen Beschäftigung iSd § 12 Abs. 1 AlVG, sondern an anderen Zielen interessiert ist (Hinweis E 27. Juli 2001, 2000/08/0216).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080596.X01

Im RIS seit

20.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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