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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/08/0606 97/08/0607Rechtssatz
Maßgebend dafür, inwieweit der den Dienstnehmern unstreitig bezahlte Materialkostenersatz als beitragspflichtiges Entgelt aufzufassen ist, ist - wie beim Stromkostenpauschale - § 49 Abs. 3 Z. 1 ASVG mit der Konsequenz, dass auch der Materialkostenersatz schon deshalb Entgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 ASVG ist, weil er ohne Rücksicht darauf gebührt, ob dem Hausbesorger solche Aufwendungen tatsächlich entstanden sind (Hinweis E 29. Mai 1985, 83/13/0201).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080594.X05Im RIS seit
20.01.2003