Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §69;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/08/0107 E 13. März 1990 RS 2 (hier ohne Klammerausdruck am Schluss)Stammrechtssatz
Verfahrensgegenstand bei der Rückforderung von ungebührlich entrichteten Beiträgen ist die Differenz zwischen dem für einen konkreten Beitragszeitraum entrichteten und dem für diesen Beitragszeitraum geschuldeten Beitrag (wobei letzterer auch Null sein kann).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080625.X01Im RIS seit
20.01.2003