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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/08/0413 E 21. November 2001 RS 1Stammrechtssatz
Ob und aus welchen Gründen sich der Versicherte über die Auswirkung seiner Beitragszahlungen auf künftige Versicherungsleistungen in einem Irrtum befunden hat, ist im Zusammenhang mit der Ungebührlichkeit von Beitragszahlungen gemäß § 69 Abs 1 ASVG nicht von Bedeutung (hier: Beitragsentrichtung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung aufgrund einer nach Ansicht des Leistenden ihm gegenüber stattgefundenen Falschberatung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080625.X02Im RIS seit
20.01.2003