RS Vwgh 2002/10/3 98/08/0290

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 lita;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Die Einhaltung von Abgabeterminen bei feststehendem Erscheinungsdatum einer Zeitung ist für die Unterscheidung einer Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit von einer solchen auf Grund eines freien Dienstvertrages nicht unterscheidungskräftig. Die Vorgabe der dabei zu beobachtenden Qualitätserfordernisse betrifft die Art der Arbeitsverrichtung selbst; dabei handelt es sich nicht um Weisungen hinsichtlich der für die Unterscheidung im Sinne des § 4 Abs. 2 ASVG maßgeblichen Kriterien, nämlich in Bezug auf den Arbeitsort, die Arbeitszeit und das arbeitsbezogene Verhalten.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998080290.X02

Im RIS seit

03.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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