RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0602

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §12 Abs9;
AlVG 1977 §36b;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0603

Rechtssatz

Die selbstständige Tätigkeit ist ohne Rücksicht auf ergangene Umsatzsteuer- oder Einkommensteuerbescheide auf Grund der von der Behörde vorgenommenen Feststellungen zu beurteilen, denn die in § 12 Abs. 6 lit. c iVm Abs. 9 AlVG bzw. iVm § 36b AlVG zwecks Erleichterung des praktischen Vollzuges angeordnete Maßgeblichkeit des Umsatzsteuerbescheides bezieht sich nur auf die Höhe des aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielten Umsatzes (Hinweis E 15. November 2000, 96/08/0183, zur Unmaßgeblichkeit eines Einkommensteuerbescheides).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080602.X02

Im RIS seit

04.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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