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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs8;Rechtssatz
Die Verrechnung des "Wartetastenverlustes" mit späteren Gewinnen stellt eine Maßnahme der Einkommens- und nicht der Gewinnermittlung dar. Ausgangspunkt für die Berechnung der Beitragsgrundlage sind die Einkünfte, von denen der "Wartetastenverlust" mangels einer dies vorsehenden Anordnung des Gesetzgebers nicht abzuziehen ist (Hinweis E 4. Oktober 2001, 98/08/0325).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080183.X03Im RIS seit
20.01.2003