RS Vwgh 2002/10/3 2002/08/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2002
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §36a Abs2;
AlVG 1977 §36a Abs5 Z1;
AlVG 1977 §36a Abs7 idF 1998/I/148;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/19/0139 E 14. September 2001 RS 3(hier ohne Klammerausdruck im ersten Satz)

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung des Vorliegens von Arbeitslosigkeit nach § 12 Abs. 6 lit. c AlVG 1977 ist gemäß § 36a Abs. 2 und Abs. 5 Z. 1 AlVG 1977 (in beiden hier maßgebenden Fassungen - BGBl. I Nr. 56/1998 und BGBl. I Nr. 148/1998 - der letztgenannten Bestimmung) auf das Einkommen abzustellen, welches im Einkommensteuerbescheid für das gesamte Kalenderjahr ausgewiesen ist. Schon mit dieser Anordnung ist aber jedenfalls ausgeschlossen, bei der Ermittlung des gemäß § 12 Abs. 6 lit. c AlVG 1977 maßgeblichen Monatseinkommens das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit aus (vom Steuerbescheid umfassten) Zeiten ohne Arbeitslosengeldbezug außer Betracht zu lassen. Konsequenterweise bestimmt § 36a Abs. 7 AlVG 1977 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 148/1998, dass als monatliches Einkommen bei durchgehender selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zwölftel des sich ergebenden Jahreseinkommens gilt. Keine andere Konsequenz ergibt sich aber schon aus den Anordnungen des § 36a Abs. 2 und Abs. 5 Z. 1 AlVG 1977 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 148/1998, wonach auf das für die Ermittlung des Einkommens nach dem EStG maßgebliche Einkommen für das gesamte Kalenderjahr abzustellen ist.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080026.X01

Im RIS seit

04.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten