RS Vwgh 2002/10/3 97/08/0626

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Veröffentlicht am 03.10.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1333;
ASVG §69 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH ist nicht der Auffassung, dass eine verfassungskonforme Auslegung des § 69 Abs. 1 ASVG auch die analoge Anwendung schadenersatzrechtlicher Bestimmungen erfordere (mit ausführlicher Bezugnahme auf das Erkenntnis vom 24.6.1997, 95/08/0083). (Hier:

Der Arbeitgeber begehrt neben der Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen von der Gebietskrankenkasse die Erstattung von Zinsen mit der Begründung, ihm sei durch die Zahlung von Zinsen für aufgenommene Kredite ein von der Gebietskrankenkasse zu ersetzender Schaden entstanden und macht hiebei die über den gesetzlichen Zinssatz hinausgehenden Zinsen geltend.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080626.X01

Im RIS seit

20.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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